Erfahrungen & Bewertungen zu OVM GmbH Versicherungsmakler

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Was wir erwarten

  • Kundenbetreuung: Sie betreuen unsere Privat- und Gewerbekunden als persönlicher Ansprechpartner im Innendienst (kein Außendienst, keine Akquise)
  • Vertrags- und Schadenmanagement: Sie sind erste Anlaufstelle für unsere Kunden und bearbeiten die Vertrags- und Schadenangelegenheiten
  • Kommunikation: Sie sind die Schnittstelle zwischen unseren Kunden und Versicherern, pflegen den Schriftverkehr sowie den telefonischen Kontakt
  • Termine vorbereiten: Sie bereiten die Kundentermine und Jahresgespräche für die Geschäftsleitung vor

Was wir voraussetzen

  • Lehre/Ausbildung oder Berufserfahrung in der Versicherungsbranche
  • Kundenorientiertes Handeln
  • Leistungsbereitschaft
  • Spaß am Umgang mit moderner EDV
  • Teamgeist
  • Freundliches Wesen

Was wir bieten

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Kostenlose Getränke
  • Preisnachlässe auf Produkte/Dienstleistungen des Unternehmens
  • Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Boni-Zahlungen
  • Flache Hierarchie
  • Freundliches und entspanntes Miteinander
  • Weiterbildung, Seminare und Schulungen
  • Ausführliches onboarding

Interessiert? Bewerben Sie sich jetzt:

Tilmann Schwarz
Geschäftsführer der OVM GmbH
t.schwarz@ovm-makler.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig zum Versicherungsmaklervertrag
(Rev. Stand 09/2016)

Laufzeit des Maklerauftrages

Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden, ansonsten mit einer Frist von einem Monat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Beendigung des Maklervertrages bei den jeweiligen Versicherungsunternehmen anzuzeigen, damit ein neuer Vermittler bestimmt wird, diesen die künftige Betreuungscourtage gutgeschrieben wird und die Korrespondenz gegenüber dem bisherigen Versicherungsmakler eingestellt wird.

Haftung / Verjährung

Die Haftung des Versicherungsmaklers für Vermögensschäden ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf die Pflichtversicherungssumme begrenzt. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Versicherungsmaklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Versicherungsmakler gibt hierzu eine Empfehlung ab.

Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Versicherungsmakler nicht.

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Maßgabe, dass die Ansprüche spätestens nach 5 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Maklervertrag beendet wurde, verjähren.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung der Pflichten aus §§ 60 oder 61 VVG.

Weisungsgebundenheit

Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, die Versicherer nur entsprechend der Weisungen des Auftraggebers zu informieren. Darüberhinausgehende Informationen werden an Versicherer oder sonstige Dritte nicht weitergegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Abtretungsverbot

Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Auftraggebers gegen den Versicherungsmakler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.

Erklärungsfiktion

Der Auftraggeber nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Versicherungsmakler in Textform angezeigt worden sind, der Auftraggeber innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungen keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat und er von dem Versicherungsmakler mit dem Änderungsschreiben explizit darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.

Rechtsnachfolge

Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weiteren Versicherungsmakler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderlichen Informationen und Unterlagen weitergegeben werden.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzen. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten Zwecke der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des Versicherungsmaklers, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Es findet deutsches Recht Anwendung.



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